Gemäß § 9 der Satzung des Tennisclubs Grün - Weiß Leipzig e.V. wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge von der Jahreshauptversammlung bzw. einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Die aktuelle Übersicht zu Beiträgen, Umlagen und Gebühren hängt im Tennishaus aus und wird im Internet veröffentlicht.

Der Jahresbeitrag gilt ausschließlich für den Spielbetrieb auf der Tennisanlage während der laufenden Tennissaison. Bei Eintritt nach dem 1. Januar des jeweiligen Jahres kommen die jeweiligen Monatsbeiträge zur Anwendung.
Der Beitrag für das laufende Kalenderjahr errechnet sich aus der Anzahl der verbleibenden Monate.
 
Wenn mehrere Personen einer Familie (mindestens 2) Mitglied im Tennisverein sind, gilt folgende Regelung:
Das Mitglied mit dem höchsten Beitragssatz zahlt den vollen Beitrag. Jedes weitere Familienmitglied zahlt den ermäßigten Beitrag für die zutreffende Personengruppe.
Beispiel: Familie 2 Erw. 2 Kinder (9 und 13 Jahre): 170,120, 25, 40 = 355 EUR
 
In besonderen Fällen können auf Antrag an den Vorstand andere Beiträge und Zahlungsweisen festgelegt werden. Das gilt insbesondere für Arbeitslose. Hier besteht die Möglichkeit der Rückzahlung des Beitrages als Äquivalent für geleistete Arbeitsstunden auf der Anlage, die über den Pflichtanteil von 3 Arbeitsstunden hinausgehen.
Auf Antrag des Mitgliedes kann durch den Vorstand für jeweils ein Jahr eine ruhende Mitgliedschaft bestätigt werden. Diese schließt die Teilnahme am Spielbetrieb aus.
 
 

Aufnahmegebühren:

 
Aufnahmegebühren werden seit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 06.03.2001 nicht mehr erhoben. 
 
 

Platz-Nutzungsgebühr für Nichtmitglieder:

 
Die  Nutzungsgebühr  für  Nichtmitglieder  beträgt  pro  Person  und  Stunde  5,00  EUR.  Die
Nutzung von Plätzen ist für Nichtmitglieder und Gäste von Clubmitgliedern nur für den Fall
möglich, dass die Plätze nicht durch Clubmitglieder belegt sind. 
 

Zahlungsmodus:

 
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Tennisclub Grün - Weiß Leipzig e.V. Der Jahresbeitrag wird vom angegebenen Konto ab 30.04. des Jahres abgebucht.

Für andere Einzahlungen ist folgende Bankverbindung (Vereinskonto) zu nutzen: 
 
Konto-Nr.:               000 36 36 739 bei der Deutschen Apotheker - und  Ärztebank
BLZ:                       300 606 01        
 
 
Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönlichen Angaben zur Mitgliederstatistik zu Saisonbeginn zu überprüfen und ggf. eine schriftliche Veränderungsmeldung an den Vorstand zu übergeben.
 
Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich zum 31.12. des laufenden Jahres zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Ansonsten gelten die o.g. Festlegungen zur Beitragszahlung.
 
 
Leipzig, 01. Januar 2016
 

 
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